1Dem in Kuwait am 18. Mai 1999 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tag wird zugestimmt. 2Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

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