Höchstes Bußgeld

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat deutlich höhere Bußgelder bei unsensiblem Umgang mit privaten Daten, etwa von Mietern, gebracht. Schmerzlich erfahren musste das nun die "Deutsche Wohnen". Gegen sie wurde von der Datenschutzbehörde ein Rekord-Bußgeld von 14,5 Millionen EUR verhängt. Es wäre das bislang höchste Bußgeld, das in Deutschland wegen Datenschutz-Verstößen fällig würde. Der Immobilienkonzern will sich dagegen wehren und hat Widerspruch eingelegt. Außerdem kündigte er an, den Bescheid "gerichtlich prüfen" lassen zu wollen.

Den Bußgeldbescheid hat die "Deutsche Wohnen" bereits Ende Oktober erhalten. Der Behörde zufolge sollen im Archiv von Deutschlands zweitgrößtem Wohnungsvermieter persönliche Daten der Mieter noch immer eingesehen und verarbeitet werden können – darunter Informationen zur Sozial- und Krankenversicherung, Arbeitsverträge und Informationen über finanzielle Verhältnisse.

Erstmals sei beim Konzern "Deutsche Wohnen" im Juni 2017 festgestellt worden, dass personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem gespeichert worden seien, in dem nicht mehr erforderliche Daten gar nicht gelöscht werden konnten, so die Berliner Datenschützer. Bis zu einer Untersuchung vor Ort im März dieses Jahres habe sich an dem Zustand trotz Aufforderung kaum etwas geändert, erklärte die Behörde ihr drastisches Vorgehen. Bei der Festsetzung der Höhe des Bußgelds sei für das Unternehmen nachteilig ausgelegt worden, dass es die beanstandete Archivstruktur bewusst angelegt und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum unzulässig verarbeitet habe. Neben der Sanktionierung des strukturellen Verstoßes verhängten die Berliner Datenschützer noch weitere Bußgelder gegen die "Deutsche Wohnen". Zwischen 6.000 und 17.000 EUR soll die unzulässige Speicherung von personenbezogenen Daten von Mietern in 15 konkreten Fällen kosten.

Berechnung des Bußgeldes

Zur Berechnung der Höhe des Bußgeldes hat die Behörde den weltweit erzielten Vorjahresumsatz des Unternehmens herangezogen: 2018 habe der Konzern rund 1 Milliarde EUR erwirtschaftet – demnach hätte das Bußgeld insgesamt bis zu 28 Millionen EUR betragen können. Mildernd sei gewesen, dass die "Deutsche Wohnen" formal mit der Behörde zusammengearbeitet und die Daten nicht an Dritte weitergereicht habe.

Die EU-Verordnung sieht bei Verstößen Zwangsgelder von bis zu 20 Millionen EUR oder bis zu 4 % des Gesamtumsatzes vor. Dabei wird etwa bei Tochterunternehmen der gesamte Umsatz des weltweiten Mutterkonzerns zugrunde gelegt. Allerdings wird empfohlen, dass unabsichtliche Fehler oder Erstverstöße nachsichtig geahndet werden sollen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge