Wenn der Erblasser einer Person ein Grundstück vermacht, so ist ausdrücklich zu regeln, dass die damit verbundenen Schulden und Lasten der Vermächtnisnehmer allein zu tragen hat. Des Weiteren erleichtert es den Vollzug des Grundstücksvermächtnisses, wenn der Vermächtnisnehmer zwecks Erfüllung des Vermächtnisses zum Testamentsvollstrecker ernannt oder unwiderruflich auf den Todesfall bevollmächtigt wird.

 

Formulierungsbeispiel

Grundstücksvermächtnis

X erhält als Vermächtnis folgenden Grundbesitz: … (Anm.: Beschreibung nach dem Grundbuch). Soweit sich dieses Grundstück ganz oder teilweise in meinem Nachlass befindet, ist es an X zu übertragen. Verbindlichkeiten, welche beim Erbfall durch an dem Vermächtnisgegenstand eingetragene Grundpfandrechte abgesichert sind, hat X zu übernehmen, soweit mit den Darlehensmitteln Aufwendungen für die Immobilie getätigt worden sind. Soweit eine vorzeitige Tilgung oder Vertragsübernahme nicht möglich ist, hat X den Nachlass insoweit im Wege der Erfüllungsübernahme freizustellen. Die Kosten der Vermächtniserfüllung trägt X. Einen Ersatzvermächtnisnehmer bestimme ich nicht. (Oder: Ersatzvermächtnisnehmer sind Y und Z). Zur Erfüllung des Vermächtnisses setze ich X hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zum Testamentsvollstrecker ein. Die Testamentsvollstreckung erlischt mit dam Vermächtnisvollzug und löst keine Ansprüche auf Vergütung oder Auslagenersatz aus. (Oder – statt Testamentsvollstreckung: Zur Erfüllung des Vermächtnisses erhält der Vermächtnisnehmer hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB auf den Erbfall und unwiderruflich Vollmacht.)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge