Will der Testierende mehrere Erben einsetzen und sein Vermögen testamentarisch auf verschiedene Erbstämme aufteilen, z. B. die eigenen Verwandten und die Verwandten des vorverstorbenen Ehegatten gruppenweise begünstigen, so kann er gem. § 2093 BGB einige von mehreren Erben auf einem gemeinschaftlichen Erbteil einsetzen. Innerhalb eines solchen Erbteils findet dann Anwachsung und Ersatzberufung statt, § 2094 BGB.[1]

[1] Vgl. Gestaltungsmöglichkeiten in der "Patchworkfamilie" bei Langenfeld/Fröhler, Testamentsgestaltung, 5. Aufl. 2015, 6. Kapitel Rn. 18.

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