Rz. 15

Das gesetzliche Erbrecht und damit auch das Pflichtteilsrecht des nichtehelichen Kindes setzt prinzipiell voraus, dass die Vaterschaft des nichtehelichen Vaters feststeht, und zwar entweder durch Vaterschaftsanerkennung oder durch gerichtliche Feststellung.[60] Für den Fall, dass diese nicht mehr zu Lebzeiten des Erblassers erfolgt, sondern erst nach dem Erbfall wirksam wird, wirkt der Vaterschaftstatbestand in rechtsgestaltender Weise auf den Zeitpunkt der Geburt des jeweiligen Kindes zurück.[61] Mithin besteht auch eine rückwirkende Pflichtteilsberechtigung, so dass das Kind nunmehr den Pflichtteilsanspruch nach seinem Vater[62] (ggf. auch nach dessen Eltern) geltend machen kann.

Wird nach dem Erbfall festgestellt, dass ein während des Bestehens der Ehe des Erblassers mit der Mutter des Kindes geborenes Kind nicht von dem Erblasser abstammt, kommt auch dieser Feststellung Rückwirkung zu, so dass sich die Erb- und Pflichtteilsquoten der übrigen Abkömmlinge (ggf. auch des überlebenden Ehegatten) rückwirkend erhöhen.[63]

Die Vaterschaftsfeststellung erfordert in jedem Fall ein selbstständiges Verfahren, sie kann nicht inzidenter im Rahmen eines Zivilprozesses über das Pflichtteilsrecht erfolgen.[64]

 

Rz. 16

In diesem Zusammenhang ist auch auf den mit Wirkung ab dem 1.7.2018 neu gefassten § 1600d Abs. 4 BGB[65] hinzuweisen, dem zufolge ein Kind, das durch eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung gezeugt wurde, nicht als Kind des Samenspenders gilt, und dessen Vaterschaft auch nicht gerichtlich festgestellt werden kann.[66]

[60] Staudinger/Otte [2015], § 2303 Rn 4.
[61] Staudinger/Otte [2015], § 2303 Rn 7; Burandt/Rojahn/Horn, Erbrecht, § 2333 Rn 37.
[62] BGHZ 85, 274, 277; Staudinger/Otte [2015], § 2303 Rn 1; MüKo/Wellenhofer, § 1594 Rn 16.
[63] Staudinger/Otte [2015], § 2303 Rn 7.
[64] Vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2017, 519 zum Erbscheinsverfahren.
[65] BGBl I 2017, 2513.
[66] Vgl. hierzu auch Grziwotz, notar 2018, 163; Burandt/Rojahn/Horn, Erbrecht, § 2333 Rn 41.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge