Rz. 42

Wird nur durch das Verlangen des Pflichtteils der Ausschluss bzgl. der Schlusserbschaft bewirkt, so ist zu fragen, was mit dem Erbteil des Ausgeschlossenen am Nachlass des Längerlebenden geschehen soll. In Betracht kommt insoweit eine Anwachsung (§ 2094 BGB) an andere Schlusserben oder der Anfall an etwaige Ersatzberufene (§ 2069 BGB). Notfalls ist das, was gewollt ist, durch (ergänzende) Auslegung festzustellen.[123] Im Regelfall wird man zur Anwachsung gelangen.[124] Ist im Testament keine besondere Bestimmung vorhanden, so kann der Längerlebende neu testieren und über den Schlusserbteil des Ausgeschlossenen frei verfügen. Eine etwaige Bindungswirkung aufgrund Wechselbezüglichkeit ist dann nicht mehr gegeben.[125] Die Ehegatten können in dem gemeinschaftlichen Testament auch bestimmen, dass die Schlusserbenstellung auch im Fall des Pflichtteilsverlangens bestehen bleibt, der Anspruchsteller sich aber beim Schlusserbfall die erhaltene Pflichtteilszahlung anrechnen lassen muss.[126] Eine solche Anrechnung wird auch ohne ausdrückliche Anordnung zu erfolgen haben.[127] Die Ehegatten können weiter bestimmen, dass die Schlusserbenstellung auch bei einem Pflichtteilsverlangen erhalten bleibt, für diesen Fall aber einen ausdrücklichen Änderungsvorbehalt durch den Längerlebenden aufnehmen. Dies kann auch stillschweigend geschehen.[128]

[123] BayObLG NJW-RR 1996, 262.
[124] OLG München NJW-RR 2008, 1034; OLG München ZEV 2006, 411; BayObLGZ 2004, 5, 8; BayObLG NJW-RR 1996, 262.
[125] BayObLGZ 1990, 58; Steiner, MDR 1991, 156; Bamberger/Roth/Litzenburger, § 2269 Rn 42.
[126] Staudinger/Kanzleiter, § 2269 Rn 62.
[127] Soergel/Wolf, § 2269 Rn 38, im Zweifel gem. § 2052 BGB; RGRK/Johannsen, § 2269 Rn 34, Auslegungsfrage; Staudinger/Kanzleiter, § 2269 Rn 62, wenn Umstände in oder außerhalb der Urkunde Anhaltspunkte für eine solche Annahme bieten.
[128] Staudinger/Kanzleiter, § 2269 Rn 63.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge