Rz. 22
Übernahme und Ausübung bei Personengesellschaften, u.U. durch Vollrechtstreuhand | 10 % des jährlichen Reingewinns |
Tätigkeit als Organ einer Kapitalgesellschaft, GmbH & Co. KG, Stiftung & Co., bei Ermächtigungstreuhand oder Handeln als Bevollmächtigter | Branchenübliches Geschäftsführer- bzw. Vorstandsgehalt und branchenübliche Tantieme |
Nur beaufsichtigende Tätigkeit (Aufsichtsrat, Beiratsvorsitz, Weisungsunterworfenheit der Erben) | Branchenübliche Vergütung eines Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. Beiratsvorsitzenden |
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