Rz. 15
▪ | Zahlung einer Geldsumme;[12] |
▪ | Leistung persönlicher Dienste wie Pflegedienste; |
▪ | Zuwendung von Hausrat; |
▪ | Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechtes für ein Nachlassgrundstück; wird dieses ausgeübt, ist der Erwerb nicht grunderwerbsteuerfrei;[13] |
▪ | Einräumung eines Ankaufsrechtes; |
▪ | Einräumung eines Übernahmerechtes; dies kann entweder Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis sein;[14] |
▪ | Einräumung eines Nießbrauchsrechtes; |
▪ | Zuwendung einer Rente; |
▪ | Erlass einer Forderung; |
▪ | Zuwendung eines GmbH-Anteils; |
▪ | Anerkennung oder Sicherung einer Schuld; |
▪ | Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; |
▪ | Anspruch auf Stundung einer Verbindlichkeit; |
▪ | Anspruch auf Verzicht auf die Ausübung von Gestaltungsrechten oder Einreden. |
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