Rz. 15

Zahlung einer Geldsumme;[12]
Leistung persönlicher Dienste wie Pflegedienste;
Zuwendung von Hausrat;
Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechtes für ein Nachlassgrundstück; wird dieses ausgeübt, ist der Erwerb nicht grunderwerbsteuerfrei;[13]
Einräumung eines Ankaufsrechtes;
Einräumung eines Übernahmerechtes; dies kann entweder Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis sein;[14]
Einräumung eines Nießbrauchsrechtes;
Zuwendung einer Rente;
Erlass einer Forderung;
Zuwendung eines GmbH-Anteils;
Anerkennung oder Sicherung einer Schuld;
Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit;
Anspruch auf Stundung einer Verbindlichkeit;
Anspruch auf Verzicht auf die Ausübung von Gestaltungsrechten oder Einreden.
[12] BGH WM 1970, 480.
[14] BGH NJW 1959, 2252; BFH ZErb 2008, 351.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge