I. Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Stand 1.1.2020

II. Tabelle Zahlbeträge (Stand vom 1.1.2019 bis 30.6.2019)

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Seit dem 1. Januar 2018 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 194 EUR, für das dritte Kind 200 EUR, ab dem vierten Kind 225 EUR.

III. Tabelle Zahlbeträge (Stand ab 1.7.2019)

Die folgende Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204 EUR, für das dritte Kind 210 EUR und ab dem vierten Kind 235 EUR.

IV. Umrechnung dynamischer Titel und Mangelfall

Wegen der Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt (§ 36 Nr. 3 a - d EGZPO) und der Rechenbeispiele zum Mangelfall wird auf die Anmerkungen zu C. und E. der Düsseldorfer Tabelle Stand 1.1.2017 verwiesen.

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