Leitsatz (amtlich)
›1. Über die verfassungsrechtlichen Schranken der gesetzlichen Ermächtigung des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zur Ausübung des Ermessens bei der Genehmigung einer Nebentätigkeit des Beamten gegen Vergütung.
2. Zur Abgrenzung des behördlichen Ermessens bei Versagung der Genehmigung nach nordrhein-westfälischem Beamtenrecht.‹
Verfahrensgang
VG Gelsenkirchen |
OVG für das Land NRW |
Fundstellen
BVerwGE 31, 241 |
BVerwGE, 241 |
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