Entscheidungsstichwort (Thema)
Immissionsschutzrecht. hinzukommende Lärmbelästigung. ungültiger Bebauungsplan
Leitsatz (redaktionell)
1. Ist bei Ungültigkeit eines Bebauungsplans die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, darf die Genehmigungsbehörde nicht aufgrund einer "planersetzenden" Abwägung nach Maßgabe des § 50 BlmSchG die Genehmigung versagen.
2. Für die Erheblichkeit von Lärmbelästigungen einer neu hinzukommenden Nutzung ist die durch vorhandene Nutzungen vorgegebene Situation von Bedeutung.
Normenkette
BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 50; BauGB § 34 Abs. 1
Verfahrensgang
OVG für das Land NRW (Entscheidung vom 23.03.1990; Aktenzeichen 21 A 1528/89) |
VG Arnsberg (Entscheidung vom 10.05.1989; Aktenzeichen 7 K 1435/88) |
Fundstellen
DVBl. 1990, 1185 |
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