Die Frage, ob der Berliner Mietendeckel verfassungsgemäß ist, war bereits Gegenstand mehrerer Rechtsgutachten. Diese waren zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt.

Das Gutachten "Landeskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels?" verneint – wie nun das BVerfG – eine Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin. Der GdW hatte das Gutachten im September 2019 beim ehemaligen Präsidenten des BVerfG, Hans-Jürgen Papier, in Auftrag gegeben.

Papier ergänzte in einem 2. Gutachten, dass der geplante Mietendeckel nicht nur formell, sondern auch materiell verfassungswidrig sei.

Es fehle "eindeutig" an der Gesetzgebungskompetenz der Länder, kommentierte die Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft in der Abhandlung "Der geplante Mietendeckel in Berlin ist nichtig!" das Berliner Gesetz, das so bislang einmalig in der Bundesrepublik ist.

Ein im Auftrag der Berliner SPD-Fraktion erarbeitetes Expertengutachten sieht die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern.

Ebenso hat ein Rechtsgutachten im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung keine Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels.

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