Entscheidungsstichwort (Thema)

Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

 

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigeit wird für jedes Verfahren auf 250.000 EUR (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

 

Unterschriften

Kirchhof, Hohmann-Dennhardt, Bryde, Gaier, Eichberger, Schluckebier, Masing, Paulus

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2320888

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