Lfd. Nr. | Regelsatz in Euro | Fahrverbot | |
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern | |||
12.5 | a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h | ||
12.5.1 | weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 | |
12.5.2 | weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 | |
12.5.3 | weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 | Fahrverbot 1 Monat soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt |
12.5.4 | weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 | Fahrverbot 2 Monate soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt |
12.5.5 | weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 | Fahrverbot 3 Monate soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt |
12.6 | b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h | ||
12.6.1 | weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 | |
12.6.2 | weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 | |
12.6.3 | weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 | Fahrverbot 1 Monat |
12.6.4 | weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 | Fahrverbot 2 Monate |
12.6.5 | weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 | Fahrverbot 3 Monate |
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