[b) Fahrerlaubnis-Verordnung]

Lfd. Nr. Tatbestand

Fahrerlaubnis-Verordnung

FeV

Regelsatz in Euro (€),

Fahrverbot in Monaten
  b) Fahrerlaubnis-Verordnung    
  Mitführen von Führerscheinen und Bescheinigungen    
168 Führerschein oder Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mitgeführt

§ 75 Nummer 4

i. V. m. den dort genannten Vorschriften
10 €
168a Führerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und sich kein Ersatzdokument ausstellen lassen § 75 Nummer 4 10 €
  Einschränkung der Fahrerlaubnis    
169 Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen

§ 10 Absatz 2 Satz 4

§ 23 Absatz 2 Satz 1

§ 28 Absatz 1 Satz 2

§ 46 Absatz 2

§ 74 Absatz 3

§ 75 Nummer 9, 14, 15
25 €
  Ablieferung und Vorlage des Führerscheins    
170 Einer Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage eines Führerscheins nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen

§ 75 Nummer 10

i. V. m. den dort genannten Vorschriften
25 €
  Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung    
171 Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem in § 48 Absatz 1 FeV genannten Fahrzeug befördert

§ 48 Absatz 1

§ 75 Nummer 12
75 €
172 Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Absatz 1 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß

§ 48 Absatz 8

§ 75 Nummer 12
75 €
  Ortskenntnisse bei Fahrgastbeförderung    
173 Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Absatz 4 Nummer 7 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat

§ 48 Absatz 8

§ 75 Nummer 12
35 €

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