(1) Anwaltsgerichtliche Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Rechtsanwälte[1]
1. |
Warnung, |
2. |
Verweis, |
3. |
Geldbuße bis zu fünfzigtausend[2] Euro, |
4. |
Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter oder[3] Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden, |
5. |
Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft. |
(2)[4] Anwaltsgerichtliche Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften
1. |
Warnung, |
2. |
Verweis, |
3. |
Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, |
4. |
Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren als Vertreter oder Beistand tätig zu werden, |
5. |
Aberkennung der Rechtsdienstleistungsbefugnis. |
(3[5]) Die anwaltsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen