Eine Beamtin oder ein Beamter kann befördert werden, wenn
1. |
sie oder er nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt worden ist, |
2. |
im Fall der Übertragung einer höherwertigen Funktion die Eignung in einer Erprobungszeit nachgewiesen wurde und |
3. |
kein Beförderungsverbot vorliegt. |
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