(1) 1Mautschuldner ist die Person,
1. |
die Eigentümer oder Halter des Motorfahrzeugs ist, |
2. |
die über den Gebrauch des Motorfahrzeugs bestimmt, |
3. |
die Führer des Motorfahrzeugs ist, |
4. |
auf die das Motorfahrzeug zugelassen ist oder |
5. |
der das Kennzeichen des Motorfahrzeugs zugeteilt ist. |
2Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Benutzung einer mautpflichtigen Straße begonnen wird. 3Mehrere Mautschuldner haften als Gesamtschuldner.
(2) Mautgläubiger ist der Bund.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen