1Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. 2Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. 3§ 1809[1] [Bis 31.12.2022: § 1909] findet keine Anwendung.

[1] Geändert durch Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Anzuwenden ab 01.01.2023.

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