Entscheidungsstichwort (Thema)

Weitere Anhörungsrüge

 

Leitsatz (amtlich)

Ist auf eine Anhörungsrüge entschieden worden, ist gegen diese Entscheidung eine Anhörungsrüge unzulässig.

 

Orientierungssatz

Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG 1. Senat 3. Kammer vom 10.10.2008 - 1 BvR 2612/07).

 

Normenkette

SGG § 178a Abs. 4 S. 3

 

Verfahrensgang

Sächsisches LSG (Entscheidung vom 04.04.2006; Aktenzeichen L 5 RJ 74/03)

SG Dresden (Entscheidung vom 06.02.2003; Aktenzeichen S 2 RJ 405/99)

 

Gründe

Nach § 178a Abs 4 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz ergeht die Entscheidung über die Anhörungsrüge durch unanfechtbaren Beschluss. Dies schließt auch eine weitere Anhörungsrüge aus (Meyer-Ladewig in ders/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 178a RdNr 9; Bundesverwaltungsgericht vom 8.12.2006 - 7 B 89/06) .

 

Fundstellen

Haufe-Index 1785228

HzA aktuell 2008, 47

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