Entscheidungsstichwort (Thema)
Weitere Anhörungsrüge
Leitsatz (amtlich)
Ist auf eine Anhörungsrüge entschieden worden, ist gegen diese Entscheidung eine Anhörungsrüge unzulässig.
Orientierungssatz
Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG 1. Senat 3. Kammer vom 10.10.2008 - 1 BvR 2612/07).
Normenkette
Verfahrensgang
Sächsisches LSG (Entscheidung vom 04.04.2006; Aktenzeichen L 5 RJ 74/03) |
SG Dresden (Entscheidung vom 06.02.2003; Aktenzeichen S 2 RJ 405/99) |
Gründe
Nach § 178a Abs 4 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz ergeht die Entscheidung über die Anhörungsrüge durch unanfechtbaren Beschluss. Dies schließt auch eine weitere Anhörungsrüge aus (Meyer-Ladewig in ders/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 178a RdNr 9; Bundesverwaltungsgericht vom 8.12.2006 - 7 B 89/06) .
Fundstellen
Haufe-Index 1785228 |
HzA aktuell 2008, 47 |
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