Rz. 133

Ausländische Gesellschafter einer Limitada müssen einen Bevollmächtigten mit Wohnsitz in Brasilien haben, der u.a. zur Entgegennahme von behördlichen und gerichtlichen Zustellungen legitimiert ist. Überdies müssen sich die Gesellschafter unter einer Bundes-Steuernummer registrieren lassen, und zwar juristische Personen per CNPJ und natürliche Personen per CPF.

 

Rz. 134

Dividendenerträge aus Beteiligungen an Limitadas sind in Brasilien grundsätzlich steuerfrei. Insofern ist die am 7.4.2005 von deutscher Seite erfolgte Aufkündigung des deutsch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) jedenfalls dann folgenlos, wenn die Gesellschafter juristische Personen sind. Bei natürlichen Personen entfällt indes die in Deutschland früher mögliche Anrechnung fiktiver Quellensteuern i.H.v. 20 % bzw. 25 % (Art. 10, 24 Abs. 3 lit. a DBA).

 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.

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