Rn 21

Unterrichtung des Schuldners über die Absicht zur Stilllegung des Unternehmens durch den Verwalter nach § 158 Abs. 2 (Gruppe 4, 158-1)

  • Antrag des Verwalters an den Gläubigerausschuss auf Zustimmung zur Stilllegung des Unternehmens (Gruppe 4, 158-2)
  • Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Stilllegung des schuldnerischen Unternehmens (Gruppe 4, 158-3)
  • Antrag des Schuldners auf Untersagung der Stilllegung des Unternehmens (Gruppe 4, 158-4)
  • Beschluss des Insolvenzgerichts auf Untersagung der Stilllegung (Gruppe 4, 158-5)

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