Rn 31
Gleiches gilt in Bezug auf die Frage der Kündigungsbefugnis. Hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Kündigung ausgesprochen, hat das Arbeitsgericht als Vorfrage auch zu prüfen, ob der vorläufige Verwalter im Rahmen seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zur Erklärung der Kündigung berechtigt war.[101]
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