Rn 46

Streitigkeiten zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat über die Kündigung von Betriebsvereinbarungen nach § 120 sind im Beschlussverfahren gemäß § 2a Abs. 1 ArbGG beizulegen.[101] Soweit jedoch ein Arbeitnehmer gegenüber dem Insolvenzverwalter Rechte aus einer gekündigten Betriebsvereinbarung geltend macht, ist hierüber im Urteilsverfahren nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG zu entscheiden.[102]

[101] Germelmann/Matthes/Prütting-Matthes/Schlewing, 9. Aufl. 2017, § 2a Rn. 10.
[102] MünchKomm-Caspers, 4. Aufl. 2019, § 120 Rn. 46.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge