Entscheidungsstichwort (Thema)

Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens

 

Beteiligte

1. Arbed SA

2. Corus UK Ltd

3. ThyssenKrupp ktiengesellschaft

4. Usinor S.A

Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer z. H. Herrn Martin Klusmann

 

Tenor

I. Das am 11. April 2001 angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird freigegeben.

II. Die Gebühr für die Anmeldung wird auf

XXX

(in Worten: XXX Deutsche Mark)

(nachrichtlich: XXX EURO)

festgesetzt und den Beteiligten zu 1. bis 4. als Gesamtschuldnern auferlegt.

 

Gründe

A.

1. Mit Schreiben vom 11. April 2001 haben die Verfahrensbevollmächtigten das Vorhaben der Arbed SA, der Corus UK Ltd., der ThyssenKrupp AG und der Usinor S.A. angemeldet, je 25 % der Anteile der BuyForMetals S.A. und der Steel 24-7 S.A. bei deren Gründung zu erwerben. Nach der Gründung von Steel 24-7 ist vorgesehen, das spanische Stahlunternehmen Acerinox S.A., Santiago de Compostella 100, Madrid, mit 2,5 % zu beteiligen und die Anteile der Gründungsunternehmen auf jeweils 24,375 % zu senken. Gründungsort und -sitz der beiden Internetplattformen soll Brüssel sein.

2. Das Haupttätigkeitsgebiet der Beteiligten ist die Herstellung und der Vertrieb von Stahl- und Metallprodukten. Sie entfalten darüber hinaus Aktivitäten in anderen Industrie- und Dienstleistungsbereichen, die von dem Vorhaben nicht betroffen sind und daher hier keiner näheren Darstellung bedürfen.

Die beteiligten Unternehmen erreichten folgende Umsätze:

Unternehmen

Geschäftsjahr

Umsatz (Mrd. Euro)

Gesamt

EU

Inland

Arbed

2000

13,232

8,776

1,928

Corus

2000

15,809

12,478

1,8

Thyssen/Krupp

1999/2000

34,209

22,575

13,022

Usinor

1999

13,623

11,240

2,13

B.

Das Zusammenschlussvorhaben unterliegt den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

1. Die Beteiligung von Arbed, Corus, ThyssenKrupp und Usinor erfüllt den Zusammenschlusstatbestand des § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b) und Satz 3 GWB.

2. Das Vorhaben ist kontrollpflichtig, da die Umsatzgrenzen des § 35 Abs. 1 GWB überschritten werden und die Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 GWB nicht vorliegen.

3. Die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes ist gemäß § 35 Abs. 3 GWB gegeben, weil die europäische Fusionskontrollverordnung [VO (EWG) Nr. 4064/89 in der Fassung der VO (EG) 1310/97](FKVO) keine Anwendung findet. Arbed, Corus, ThyssenKrupp und Usinor werden nicht die gemeinsame Kontrolle über BuyForMetals und Steel 24-7 ausüben, so dass deren Gründung keinen Zusammenschlusstatbestand nach Art. 3 FKVO erfüllt. Das Zusammenschlußvorhaben unterliegt auch nicht der Kontrolle nach Art. 66 EGKS-Vertrag.

4. Das Zusammenschlussvorhaben wirkt sich im Sinne des § 130 Abs. 2 GWB im Inland aus, da die beteiligten Unternehmen in Deutschland tätig sind.

5. Am 3. Mai 2001 hat die Beschlussabteilung den Verfahrensbevollmächtigten mitgeteilt, dass sie in das Hauptprüfverfahren eingetreten ist (§ 40 Abs. 1 GWB).

Die Prüfungsfrist endet am 13. August 2001.

C.

1. BuyForMetals und Steel 24-7 sollen eine eigenständige und von den Gesellschaftern unabhängige Internetplattform betreiben, die der gesamten Stahlindustrie und deren Kunden zur Verfügung stehen und Internetdienste für das Beschaffungswesen, das Zuliefermanagement und den Vertrieb von Stahlprodukten bereitstellen sollen. Für Steel 24-7 sollen ASERA Inc. und für BuyForMetals i2 und Ariba die Technologie zur Durchführung der Plattform liefern.

Steel 24-7 ist als Plattform für Transaktionen zwischen Stahlherstellern und -verarbeitern auf der einen und deren Kunden auf der anderen Seite konzipiert. BuyForMetals soll auf der Beschaffungsseite als Handelsplattform zur Befriedigung der Bedürfnisse der Metallproduzenten zur Verfügung stehen.

2. BuyForMetals und Steel 24-7 sollen durch Kataloge und Auktionen Funktionen zur Vertragsanbahnung und für den Abschluss von Verträgen zur Verfügung stellen sowie Vertragsabwicklungswerkzeuge und Informationsdienstleistungen anbieten. Mit ihren Dienstleistungsangeboten sollen sie die Effizienz der Stahl erzeugenden und verarbeitenden Industrie steigern und zur Standardisierung und Optimierung des Geschäftsprozesses beitragen.

Bei Steel 24-7 sollen die Nutzer ihre Transaktions- und Materialkosten senken können sowie Möglichkeiten erhalten, ihre Kapazitätsauslastungen zu verbessern. BuyForMetals will die Effizienz der Beschaffungskette steigern und eine industrieweite Standardisierung im elektronischen Beschaffungsbereich vorantreiben. Die Beteiligten behalten sich vor, später ihre Aktivitäten auf die gesamte Metallindustrie auszudehnen.

a) Steel 24-7 und BuyForMetals werden verschiedene Funktionen für die Anbahnung und den Abschluss von Verträgen offerieren. Diese beinhalten bei beiden Handelsplattformen elektronische Kataloge, Aufforderungen zur Angebotsabgabe und Auktionen.

Über BuyForMetals soll die Beschaffung von Rohstoffen und Betriebsmitteln sowie von Logistik-, Instandhaltungs- und Reparaturleistungen abgewickelt werden. Bei den Einkäufen nach Katalogen wird sich BuyForMetals zunächst auf bestimmte Produktkategorien besc...

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