Tenor

1. Der Erwerb von 56,175% der Anteile durch die Beteiligte zu 1. (Landkreis Ludwigsburg) und der Erwerb von 25,1% der Anteile durch die Beteiligte zu 2. (Enzkreis) an der neu gegründeten Beteiligten zu 5. (Regionale Kliniken Holding Neckar-Schwarzwald GmbH) sowie der Erwerb von jeweils 51% der Anteile an der Beteiligten zu 3. (Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH) und der Beteiligten zu 4. (Enzkreis Kliniken) durch die Beteiligte zu 5. (Regionale Kliniken Holding Neckar-Schwarzwald gGmbH) wird freigegeben.

2. Die Gebühr für die Anmeldung wird auf EUR […] und die Gebühr für die Freigabeentscheidung unter Anrechnung der Gebühr für die Anmeldung auf EUR […] festgesetzt. Die Gesamtgebühr beträgt EUR […] (in Worten: […] Euro). Die Gebühr sowohl für die Anmeldung als auch für die Freigabeentscheidung wird den Verfahrensbeteiligten als Gesamtschuldnern auferlegt.

 

Tatbestand

I. Zusammenschluss

1. Der Landkreis Ludwigsburg und die Große Kreisstadt Bietigheim-Bissingen hatten bereits im Jahre 1994 ihre Krankenhäuser in das Gemeinschaftsunternehmen Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH eingebracht. Der Landkreis Ludwigburg hielt 75% und die Kreisstadt Bietigheim-Bissingen 25% an diesem Unternehmen. Der Enzkreis hatte seine Kliniken als Eigenbetriebe geführt; sie wurden mit dem Zusammenschluss in der Enzkreis-Kliniken gGmbH zusammengefasst.

2. Gegenstand des nachträglich angemeldeten Zusammenschlusses ist die Zusammenführung der Kliniken-Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH und der Enzkreis-Kliniken gGmbH in das Gemeinschaftsunternehmen Regionale Kliniken Holding Neckar-Schwarzwald GmbH.

3. Die Beteiligungsverhältnisse an den Klinikgesellschaften stellen sich nach dem am 1. Januar 2005 vollzogenen Zusammenschluss wie folgt dar:

4. Vom Zusammenschluss umfasst sind folgende Krankenhäuser:

4.1 Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH:

Versorgungsstufe

Anzahl der Betten

Klinikum Ludwigsburg[1]

Zentralversorgung

1.054

Krankenhaus Marbach a. Neckar[2]

Grundversorgung

108

Krankenhaus Vaihingen a.d. Enz [3]

Grundversorgung

82

Klinik für geriatrische Rehabilitation[4]

Vorsorge- und Reha

46

Krankenhaus Bietigheim[5]

Regelversorgung

402

Gesamtbettenzahl

1.692

4.2 Kliniken Enzkreis:

Versorgungsstufe

Anzahl der Betten

Krankenhaus Mühlacker [6]

Regelversorgung

233

Krankenhaus Neuenbürg[7]

Grundversorgung

125

Klinik für geriatrische Rehabilitation [8]

Vorsorge- und Reha

65

Gesamtbettenzahl

423

II. Verfahren

10. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2004 hatte die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH, Ludwigsburg das Bundeskartellamt um Bestätigung gebeten, dass das Zusammenschlussvorhaben die Umsatzschwelle von EUR 500 Mio. EUR unterschreitet und damit keine Anmeldepflicht des Zusammenschlussvorhabens vorliege. Auf Nachfrage der Beschlussabteilung wurden mit Schreiben vom 19. November 2004 die Umsatzerlöse des Landkreises Ludwigsburg sowie die Umsatzerlöse des Enzkreises übermittelt. Am 23. Februar 2005 wurden auch die Umsatzerlöse der Stadt Bietigheim-Bissingen übersandt und das Zusammenschlussvorhaben vorsorglich nachträglich angemeldet. Die Beschlussabteilung bestätigte daraufhin auf Grundlage der vorgelegten Angaben mit Schreiben vom 04. März 2005 die Nichtanmeldepflichtigkeit des Zusammenschlusses, da die beteiligten Unternehmen zusammen die Schwelle des § 35 Abs. 1 Nr. 1 GWB nicht überschritten.

11. Der Beschlussabteilung war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht bekannt, dass der Landkreis Ludwigsburg außerdem alleinige Trägerin der Sparkasse Ludwigsburg ist. Mit dem Bekanntwerden dieser Tatsache wurde die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH aufgefordert, diesbezüglich genauere Angaben zu übermitteln. Mit Schreiben vom 31. Juli 2006 (Eingang: 02. August 2006) hat die nunmehr rechtsanwaltlich vertretene Anmelderin, die Regionale Kliniken Holding Neckar-Schwarzwald GmbH, unter anderem ergänzende Angaben zur Kreissparkasse Ludwigsburg übersandt. Die Beschlussabteilung hat daraufhin mit Schreiben vom 24. August 2006 das Hauptprüfungsverfahren eingeleitet. Mit Schreiben vom 23. August 2006 (Eingang: 28. August 2006) wurden die bisherigen Umsatzangaben korrigiert und weitere Angaben zur Geschäftsführung der Regionale Kliniken Holding Neckar-Schwarzwald GmbH sowie der Kreissparkasse Ludwigsburg übersandt. Mit Fax vom 27. November 2006 wurde einvernehmlich eine Fristverlängerung bis zum 18. Dezember 2006 vereinbart.

 

Entscheidungsgründe

I. Formelle Voraussetzungen

1. Zusammenschlusstatbestand

12. Der Zusammenschluss der Beteiligten verwirklicht die Zusammenschlusstatbestände in Form eines Kontroll- und Anteilserwerbs im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB sowie die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Sinne des § 37 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 GWB.

2. Grundsätzliche Anwendbarkeit des GWB auf Krankenhäuser

13. Das GWB findet gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 GWB auch Anwendung auf Unternehmen der öffentlichen Hand. Die grundsätzliche Anwendbarkeit der Fusionskontrolle auf Krankenhäuser ist von den Beteiligten nicht in Frage gestellt worden, so dass eine detailli...

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