Entscheidungsstichwort (Thema)

Automatisierung von Sickerwassermessstellen. des Nachprüfungsverfahren „Ausschreibung …. Automatisierung von Sickerwassermessstellen im Bereich …”

 

Nachgehend

OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17.02.2010; Aktenzeichen VII-Verg 42/09)

 

Tenor

1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Vergabeverfahren in den Stand vor Bekanntmachung der Ausschreibung zurückzusetzen und die Entscheidung für die Wahl der Datenfernübertragung entsprechend der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu überprüfen und zu dokumentieren.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin.

 

Tatbestand

I.

1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt gegenwärtig im Offenen Verfahren eine Ausschreibung der Fachstelle … zur Automatisierung von Sickerwassermessstellen im Bereich … durch. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. August 2009.

a) Laut Bekanntmachung (Ziffer II.1.5) besteht der Auftrag in der betriebsfertigen Lieferung und Montage von Sonden zur Messwerterfassung in Sickerwassermessstellen … sowie von Geräten zur Fernübertragung der Messwerte per ISM-Funk, als auch der Lieferung von Hard- und Software zur Auswertung. Schlusstermin für die Anforderung der Verdingungsunterlagen war der 18. August 2009. Nach Ziffer II.1.9) waren Varianten/ Alternativangebote zulässig.

Nach der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen sind Nebenangebote gemäß der in den Verdingungsunterlagen angegebenen Mindestanforderungen zugelassen (Ziffer 12 des Aufforderungsschreibens zur Angebotsabgabe). In Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung sind Mindestbedingungen festgelegt. Darunter ist die Übertragung der Messwerte über eine der Ag von der Bundesnetzagentur bereits zugewiesene Frequenz bindend vorgeschrieben. Eine Funkübertragung über eine Drittpartei (Provider), z.B. mit GSM-Technik, ist ausdrücklich nicht erwünscht.

Ferner enthält die Aufforderung zur Angebotsabgabe die Wertungskriterien, darunter der Preis (80%), die technische Ausführung (10%) sowie Fachkunde (5%) und Wirtschaftlichkeit (5%). Bei letzterem Kriterium soll der Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren und der Umsatz der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen bewertet werden.

Der Vergabevermerk enthält folgende „Begründung für die Wahl bestimmter Erzeugnisse oder Verfahren” (Ziffer 15):

„(…)

Die Übertragung der Messwerte zur Zentrale ist über ISM-Funk zu realisieren. Die Datenübertragung über GSM-Netze mit SMS oder GPRS ist insbesondere in Katastrophensituationen (wie z.B. Hochwasser) nicht sicher genug. Bei überlasteten Netzen ist ein Ausfall oder Verzögerung der Datenübertragung von Stunden bis Tagen zu befürchten, also gerade in Situationen, in denen die Daten am nötigsten gebraucht werden. Von Seiten der Provider wird für Behörden auf Antrag eine erhöhte Verfügbarkeit für GSM-Verbindungen bereitgestellt. Diese Leistung lässt sich jedoch nur für Sprachdienste, nicht jedoch für Datenübertragungen beantragen. Darüberhinaus hat sich durch Feldversuche gezeigt, dass die GSM-Netzabdeckung in den betreffenden Bereichen nicht durchgehend gegeben ist. Dieses Ergebnis spiegelt sich auch in den Netzabdeckungskarten der Provider (D1, Vodafone) wieder. Eine Funklösung hat den Vorteil, dass das Übertragungsnetz nicht mit anderen Nutzern geteilt werden muss. Hierzu wurde bei der Bundesnetzagentur (BNA) eine geschützte Frequenz beantragt, der Antrag wurde positiv beschieden. Die BNA hat den Schutz dieser Frequenz auch mit der französischen Seite verhandelt. Aus den vorgenannten technischen Gründen ist die ISM-Lösung in den Verdingungsunterlagen verbindlich vorgegeben, und eine GSM-Lösung wurde in den Mindestanforderungen für Nebenangebote explizit ausgeschlossen. Eine Marktanalyse hat darüberhinaus erbracht, dass es mehrere Unternehmen am Markt gibt, die bereits vergleichbare Anlagen errichtet haben (siehe dazu auch beigefügten Vermerk der … vom 25.02.2008). (…)”

Im Vermerk der WSD Südwest vom 25.02.2008 heißt über „Automatisierungen der Grundwassermessstellen in den ….” es:

„(…)

Die Technik der Datenübertragung durch ein GSM-Netz wird und wurde durch die FG (G-11) und die … (M4-15) stets in Frage gestellt. Sie bevorzugen für die Datenübertragung eine Funklösung.

Ergebnis der Besprechung:

Herr … machte noch mal die Bedeutung der Maßnahme für die Standsicherheit der Dämme im Bereich des … deutlich.

Herr … stellte die neuesten Erkenntnisse zur Sicherheit von GSM-Lösungen und Funklösungen dar. Nach seiner Recherche wird mittlerweile in allen Verwaltungen, die mit ähnlichen Aufgaben zu tun haben, die Funklösung zur Datenübertragung angewandt. Die Übertragung von Daten über GSM-Netze mit SMS sind insbesondere bei Katastrophensituationen (wie z.B. Hochwasser) nicht sicher genug. Bei überlasteten Netzen ist ein Ausfall oder Verzögerungen von Stunden bis Tagen der Datenübertragung zu befürchten, also in Situationen, in denen die Daten am nötigsten gebraucht werden.

Eine Funklösung hat den Vort...

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