Entscheidungsstichwort (Thema)
Time-Sharing von Ferienwohnungen im Treuhandmodell: Wirksamkeit; Dauerwohnrecht nach Bruchteilen; Grundbuchtreuhandschaft als überraschende Erfüllungsklausel
Leitsatz (redaktionell)
1. Zur Wirksamkeit eines "Time-Sharings" von Ferienwohnungen im Treuhand-Modell.
2. Eine Formularklausel, durch welche die Eintragung des Käufers eines anteiligen Dauerwohnrechts nach WEG § 31 (juris: WoEigG) in das Grundbuch ausgeschlossen wird und im Grundbuch ein Dritter als Treuhänder eingetragen bleiben soll, kann als überraschende Bestimmung unwirksam sein, läßt dann aber die Wirksamkeit des Kaufvertrages im übrigen unberührt.
3. Ein Dauerwohnrecht kann mehreren Bewohnern nach Bruchteilen zustehen.
Normenkette
AGBG §§ 3, 6 Abs. 1; WoEigG § 31
Verfahrensgang
KG Berlin (Urteil vom 19.05.1994; Aktenzeichen 25 U 3120/93) |
LG Berlin (Entscheidung vom 23.03.1992; Aktenzeichen 15 O 1188/92) |
Fundstellen
Haufe-Index 537973 |
BGHZ, 150 |
BB 1995, 2186 |
NJW 1995, 2637 |
ZIP 1995, 1359 |
DNotZ 1996, 88 |
JZ 1996, 368 |
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