Entscheidungsstichwort (Thema)

Time-Sharing von Ferienwohnungen im Treuhandmodell: Wirksamkeit; Dauerwohnrecht nach Bruchteilen; Grundbuchtreuhandschaft als überraschende Erfüllungsklausel

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur Wirksamkeit eines "Time-Sharings" von Ferienwohnungen im Treuhand-Modell.

2. Eine Formularklausel, durch welche die Eintragung des Käufers eines anteiligen Dauerwohnrechts nach WEG § 31 (juris: WoEigG) in das Grundbuch ausgeschlossen wird und im Grundbuch ein Dritter als Treuhänder eingetragen bleiben soll, kann als überraschende Bestimmung unwirksam sein, läßt dann aber die Wirksamkeit des Kaufvertrages im übrigen unberührt.

3. Ein Dauerwohnrecht kann mehreren Bewohnern nach Bruchteilen zustehen.

 

Normenkette

AGBG §§ 3, 6 Abs. 1; WoEigG § 31

 

Verfahrensgang

KG Berlin (Urteil vom 19.05.1994; Aktenzeichen 25 U 3120/93)

LG Berlin (Entscheidung vom 23.03.1992; Aktenzeichen 15 O 1188/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537973

BGHZ, 150

BB 1995, 2186

NJW 1995, 2637

ZIP 1995, 1359

DNotZ 1996, 88

JZ 1996, 368

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