Entscheidungsstichwort (Thema)
Architektenvertrag: Zum Umfang der Planungspflicht und Belehrungspflicht des Architekten. Zulassungsbeschränkung einer Revision
Leitsatz (redaktionell)
Zum Umfang der Planungspflicht und Belehrungspflicht des Architekten, wenn er erkennen muß, daß eine von ihm nicht selbst geplante Maßnahme seines Auftraggebers zu einer Gefährdung des Bauvorhabens führen kann.
Orientierungssatz
Zur Wirksamkeit und zum Umfang der Zulassungsbeschränkung einer Revision, die das Berufungsgericht nur zur Klärung einer einzelnen Rechtsfrage zugelassen hat (Ergänzung BGH, 1979-12-06, VII ZR 19/79, WM IV 1980, 308; Ergänzung BGH, 1981-04-09, VII ZR 262/80, BGHZ 80, 257).
Normenkette
BGB §§ 276, 635; ZPO § 546 Abs. 1 Fassung: 1975-07-08, § 554a Abs. 1
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches OLG (Entscheidung vom 22.07.1980; Aktenzeichen 11 U 232/78) |
LG Kiel (Entscheidung vom 31.08.1978; Aktenzeichen 4 O 11/78) |
Fundstellen
Haufe-Index 538081 |
NJW 1981, 2243 |
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