Entscheidungsstichwort (Thema)

Architektenvertrag: Zum Umfang der Planungspflicht und Belehrungspflicht des Architekten. Zulassungsbeschränkung einer Revision

 

Leitsatz (redaktionell)

Zum Umfang der Planungspflicht und Belehrungspflicht des Architekten, wenn er erkennen muß, daß eine von ihm nicht selbst geplante Maßnahme seines Auftraggebers zu einer Gefährdung des Bauvorhabens führen kann.

 

Orientierungssatz

Zur Wirksamkeit und zum Umfang der Zulassungsbeschränkung einer Revision, die das Berufungsgericht nur zur Klärung einer einzelnen Rechtsfrage zugelassen hat (Ergänzung BGH, 1979-12-06, VII ZR 19/79, WM IV 1980, 308; Ergänzung BGH, 1981-04-09, VII ZR 262/80, BGHZ 80, 257).

 

Normenkette

BGB §§ 276, 635; ZPO § 546 Abs. 1 Fassung: 1975-07-08, § 554a Abs. 1

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches OLG (Entscheidung vom 22.07.1980; Aktenzeichen 11 U 232/78)

LG Kiel (Entscheidung vom 31.08.1978; Aktenzeichen 4 O 11/78)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538081

NJW 1981, 2243

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