Leitsatz (amtlich)

Haben sich während des Bestands einer zweigliedrigen Gesellschaft die innergesellschaftlichen Verhältnisse so entwickelt, daß die von dem einen Teil begehrte Auflösung der Gesellschaft diesen erheblich begünstigen und den anderen wesentlich benachteiligen würde, so nötigt das zu einer besonderen Prüfung, ob sich der klagende Gesellschafter mit einer weniger einschneidenden Regelung zufriedengeben muß, die seinen schutzwerten Belangen in anderer Weise Rechnung trägt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 647926

MDR 1968, 388

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