Entscheidungsstichwort (Thema)

Verzicht auf Teilnahme am Konkursverfahren

 

Leitsatz (redaktionell)

Auch im Konkurs einer Kommanditgesellschaft und ihrer Komplementär-GmbH können Gläubiger grundsätzlich auf die Teilnahme am Konkursverfahren verzichten.

 

Fundstellen

Haufe-Index 714238

BB 1996, 1077

NJW 1996, 2035

ZIP 1996, 842

GmbHR 1996, 462

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