Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerbliche Zwischenvermietung: Verzugsschadens- und Nutzungsentschädigungsanspruch des Hauptvermieters bei verspäteter Rückgabe der von den Endmietern nicht rechtzeitig geräumten Wohnungen

 

Leitsatz (redaktionell)

Zum Anspruch eines Vermieters auf Ersatz des behaupteten Verzugsschadens und auf Nutzungsentschädigung gegen einen gewerblichen Zwischenvermieter, der die von ihm weitervermieteten Wohnungen bei Beendigung des Zwischenmietverhältnisses nicht zurückgegeben hat, weil die Wohnungsmieter diese nicht geräumt hatten.

 

Orientierungssatz

Hier: Zu den Auswirkungen geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf die Haftung des Zwischenvermieters wegen Verzugs und Vorenthaltung aufgrund unterlassener Räumungsklagen aus abgetretenem Recht des Eigentümers (vergleiche BGH, 1991-03-20, VIII ARZ 6/90, BGHZ 114, 96 und BVerfG, 1991-06-11, 1 BvR 538/90, BVerfGE 84, 197).

 

Normenkette

BGB §§ 286, 556 Abs. 1, 3, § 557 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

OLG Karlsruhe (Entscheidung vom 28.05.1993; Aktenzeichen 14 U 93/92)

LG Offenburg (Entscheidung vom 18.02.1992; Aktenzeichen 2 O 433/90)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542440

NJW 1996, 1886

ZIP 1996, 1046

JuS 1996, 1029

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