Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerbliche Zwischenvermietung: Verzugsschadens- und Nutzungsentschädigungsanspruch des Hauptvermieters bei verspäteter Rückgabe der von den Endmietern nicht rechtzeitig geräumten Wohnungen
Leitsatz (redaktionell)
Zum Anspruch eines Vermieters auf Ersatz des behaupteten Verzugsschadens und auf Nutzungsentschädigung gegen einen gewerblichen Zwischenvermieter, der die von ihm weitervermieteten Wohnungen bei Beendigung des Zwischenmietverhältnisses nicht zurückgegeben hat, weil die Wohnungsmieter diese nicht geräumt hatten.
Orientierungssatz
Hier: Zu den Auswirkungen geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf die Haftung des Zwischenvermieters wegen Verzugs und Vorenthaltung aufgrund unterlassener Räumungsklagen aus abgetretenem Recht des Eigentümers (vergleiche BGH, 1991-03-20, VIII ARZ 6/90, BGHZ 114, 96 und BVerfG, 1991-06-11, 1 BvR 538/90, BVerfGE 84, 197).
Normenkette
BGB §§ 286, 556 Abs. 1, 3, § 557 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
OLG Karlsruhe (Entscheidung vom 28.05.1993; Aktenzeichen 14 U 93/92) |
LG Offenburg (Entscheidung vom 18.02.1992; Aktenzeichen 2 O 433/90) |
Fundstellen
Haufe-Index 542440 |
NJW 1996, 1886 |
ZIP 1996, 1046 |
JuS 1996, 1029 |
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