Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlehenstilgung durch den das Familienheim allein nutzenden Ehegatten/Alleineigentümer nach Scheitern der Ehe
Orientierungssatz
In der Regel hat nach dem Scheitern der Ehe derjenige Ehegatte, in dessen Alleineigentum das Familienheim steht und der es nach dem Scheitern der Ehe allein nutzt, auch für die Bedienung der gesamtschuldnerisch eingegangenen Finanzierungsverbindlichkeiten aufzukommen (so auch BGH, 1993-01-13, XII ZR 212/90, FamRZ 1993, 676).
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Hamm (Entscheidung vom 30.11.1994; Aktenzeichen 13 U 104/94) |
LG Bochum (Entscheidung vom 16.03.1994; Aktenzeichen 6 O 41/94) |
Fundstellen
Dokument-Index HI542480 |
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