Entscheidungsstichwort (Thema)

Verurteilung zur Beseitigung eines Gebäudes ohne Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung gemäß WoBewiG § 22

 

Leitsatz (redaktionell)

Das in dieser Vorschrift enthaltene Verbot, Gebäude ohne Genehmigung baulich derart zu verändern, daß eine Wohnung für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, steht der Verurteilung zur Beseitigung eines Wohngebäudes nicht entgegen.

 

Normenkette

WoBewiG 1960 § 22

 

Fundstellen

Haufe-Index 542344

NJW 1966, 1409

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