Entscheidungsstichwort (Thema)
Bürgschaft. Wegfall der Geschäftsgrundlage
Leitsatz (redaktionell)
Hat sich ein Ehegatte für Schulden des anderen gegenüber dessen Verwandten verbürgt, so kann er sich, wenn die Ehe scheitert, in der Regel nicht mit Erfolg auf Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft berufen.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Celle (Entscheidung vom 02.04.1986; Aktenzeichen 6 U 179/85) |
LG Hannover (Entscheidung vom 02.07.1985; Aktenzeichen 14 O 113/85) |
Fundstellen
Haufe-Index 537944 |
BB 1987, 1699 |
ZIP 1987, 774 |
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