Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Begriff Bauherr, Bauträger und Baubetreuer iS der Bauträgerverordnung und Maklerverordnung

 

Leitsatz (redaktionell)

Wer gewerbsmäßig im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf dem Grundstück seines Auftraggebers für diesen einen Bau errichtet, ist weder "Bauherr" ("Bauträger") noch "Baubetreuer" iS von GewO § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 (MaBV § 3).

 

Normenkette

GewO § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2; MaBV §§ 2-3; BGB §§ 134, 631

 

Verfahrensgang

LG Bremen

OLG Bremen

 

Fundstellen

Haufe-Index 538003

NJW 1978, 1054

DNotZ 1978, 344

VerwRspr 1979, 115

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