Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Begriff Bauherr, Bauträger und Baubetreuer iS der Bauträgerverordnung und Maklerverordnung
Leitsatz (redaktionell)
Wer gewerbsmäßig im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf dem Grundstück seines Auftraggebers für diesen einen Bau errichtet, ist weder "Bauherr" ("Bauträger") noch "Baubetreuer" iS von GewO § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 (MaBV § 3).
Normenkette
GewO § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2; MaBV §§ 2-3; BGB §§ 134, 631
Verfahrensgang
LG Bremen |
OLG Bremen |
Fundstellen
Haufe-Index 538003 |
NJW 1978, 1054 |
DNotZ 1978, 344 |
VerwRspr 1979, 115 |
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