Leitsatz (amtlich)
Handelnder iS des GmbHG 1892 § 11 Abs 2 ist nicht, wer der Eröffnung des Geschäftsbetriebes einer zwar gegründeten, aber noch nicht ins Handelsregister eingetragenen GmbH zugestimmt hat.
Fundstellen
Haufe-Index 647916 |
BGHZ, 25 |
NJW 1967, 828 |
JR 1967, 220 |
MDR 1967, 385 |
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