Leitsatz (amtlich)

Handelnder iS des GmbHG 1892 § 11 Abs 2 ist nicht, wer der Eröffnung des Geschäftsbetriebes einer zwar gegründeten, aber noch nicht ins Handelsregister eingetragenen GmbH zugestimmt hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 647916

BGHZ, 25

NJW 1967, 828

JR 1967, 220

MDR 1967, 385

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