Leitsatz (amtlich)

a) Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).

b) Erweist sich eine als materiell-rechtlich selbständig angeklagte Tat als Bestandteil der Tat, derentwegen die Verurteilung erfolgt, ist ein Teilfreispruch nicht erforderlich.

 

Normenkette

StGB 1975 §§ 211-212, 23, 223, 223a; StPO 1975 § 260

 

Verfahrensgang

LG Schwerin (Aktenzeichen 33 Ks 49/97 133 Js 8911/97)

 

Fundstellen

Haufe-Index 539686

BGHSt, 196

NJW 1999, 69

JR 1999, 201

NStZ 1999, 30

Nachschlagewerk BGH

Kriminalistik 1999, 85

StV 1999, 149

StV 1999, 422

StraFo 1999, 57

LL 1999, 175

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge