Entscheidungsstichwort (Thema)
GmbH-Anteile. Gesellschafterpflichten und die Vor-GmbH. Übertragung eines GmbH-Anteils
Leitsatz (redaktionell)
Für die Anmeldung des Anteilsübergangs nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 GmbH-Gesetz reicht allein der Umstand, daß die Gesellschaft von der Anteilsübertragung Kenntnis erlangt, nicht aus. Vielmehr ist ein Gestaltungsakt des Veräußerers oder des Erwerbers erforderlich, damit die Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft auf den Erwerber übergeht.
Fundstellen
Haufe-Index 714227 |
NJW-RR 1996, 1377 |
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