Entscheidungsstichwort (Thema)

Überraschungsklausel in Formularbürgschaft für Darlehen: Haftung für Bereicherungsansprüche bei sittenwidrigem Darlehensvertrag

 

Leitsatz (redaktionell)

Umfaßt eine Formularbürgschaft neben Ansprüchen aus einem Darlehensvertrag ausdrücklich mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehende Bereicherungsansprüche, so ist dies auch dann nicht ohne weiteres überraschend im Sinn von AGBG § 3, wenn der Darlehensvertrag wegen überhöhter Zinsforderungen nach BGB § 138 Abs 1 nichtig ist.

 

Normenkette

AGBG § 3; BGB § 138 Abs. 1, §§ 607, 765

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches OLG (Entscheidung vom 17.01.1991; Aktenzeichen 2 U 47/90)

LG Kiel (Entscheidung vom 13.03.1990; Aktenzeichen 11 O 355/89)

 

Fundstellen

BB 1992, 167

ZIP 1992, 168

ZBB 1992, 58

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