Entscheidungsstichwort (Thema)
Verwender von AGB. erfolgsunabhängige Maklervergütung in AGB
Leitsatz (redaktionell)
1. Eine Wohnungsbauträgergesellschaft, die sich von einem Wirtschaftsprüfer ein Vertragswerk für ein Bauherrenmodell ausarbeiten läßt, ist Verwenderin der darin enthaltenen AGB, auch wenn der Wirtschaftsprüfer später als Treuhänder der Bauherren die Verträge in deren Namen mit der Gesellschaft abschließt.
2. Das Versprechen eines erfolgsunabhängigen Entgelts für den Nachweis oder die Vermittlung einer Finanzierung in AGB ist unwirksam, auch wenn der Makler eine Verpflichtung zur Tätigkeit und eine gewisse Garantie übernommen hatte.
Orientierungssatz
(Zitierungen; Maklerdienstvertrag - Leitbild)
1. Zu Leitsatz 2: Ergänzung BGH, 1981-02-26, IVa ZR 99/80, WM IV 1981, 561; Ergänzung BGH, 1973-05-08, IV ZR 158/71, BGHZ 60, 377; Abgrenzung BGH, 1983-12-07, IVa ZR 52/82, WM IV 1984, 240.
2. Auch ein Maklerdienstvertrag bleibt in seinem Kern ein Maklervertrag und ist daher an dem gesetzlichen Leitbild des BGB § 652 zu messen.
Normenkette
BGB § 652; AGBG § 1 Abs. 1 S. 1, § 9 Abs. 2 Nr. 1
Verfahrensgang
OLG München (Entscheidung vom 21.09.1983; Aktenzeichen 27 U 6/83) |
LG Augsburg (Entscheidung vom 22.11.1982; Aktenzeichen 2 O 3761/82) |
Fundstellen
Haufe-Index 537908 |
NJW 1985, 2477 |
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