Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Kündigung eines Siedlungsvertrags gegenüber Eheleuten
Leitsatz (redaktionell)
Die Auflösung eines mit Eheleuten abgeschlossenen Siedlungsvertrags (Pachtrecht und Anwartschaftsrecht der Siedler auf spätere Übereignung der Siedlerstelle) durch Kündigung des Siedlungsträgers setzt voraus, daß die Kündigung beiden Eheleuten gegenüber erklärt worden und beiden zugegangen ist.
Orientierungssatz
So auch BGH, 1957-11-26, VIII ZR 92/57, BGHZ 26, 102.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 542433 |
MDR 1964, 308 |
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