Entscheidungsstichwort (Thema)

Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für Schlußzahlung

 

Leitsatz (redaktionell)

Beim VOB-Bauvertrag setzt die Fälligkeit des Restwerklohnanspruchs (Schlußzahlung) nicht nur die Erteilung einer prüfungsfähigen Schlußrechnung, sondern auch die Abnahme der Werkleistungen voraus.

 

Normenkette

VOB B 1973 § 16 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 641

 

Verfahrensgang

KG Berlin (Entscheidung vom 20.12.1979; Aktenzeichen 16 U 4155/77)

LG Berlin (Entscheidung vom 29.09.1977; Aktenzeichen 20 O 371/76)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537998

BGHZ, 180

NJW 1981, 822

ZfBR 1998

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