Entscheidungsstichwort (Thema)
Verwirkung des Maklerlohns
Orientierungssatz
Nutzt ein Makler die Unkenntnis eines Kunden dahin aus, daß er sich vertraglich einen Betrag in voller Provisionshöhe zusichern läßt, auch wenn es nicht zu einem Grundstückserwerb kommen sollte, so verletzt er seine Vertragspflichten im Sinne des BGB § 654 und verwirkt den Maklerlohn.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Karlsruhe (Entscheidung vom 19.12.1990; Aktenzeichen 14 U 8/89) |
LG Freiburg i. Br. (Entscheidung vom 29.12.1988; Aktenzeichen 5 O 488/88) |
Fundstellen
Dokument-Index HI537874 |
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