Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufteilung allgemein nach Gewinnverteilungsschlüssel

 

Leitsatz (amtlich)

Werden in der DMark-Eröffnungsbilanz einer Personalhandelsgesellschaft bisherige stille Reserven des Unternehmens aufgelöst und wird infolge dieser Auflösung ein Mehrbetrag als Gesellschaftskapital ausgewiesen, so ist die Frage der Aufteilung dieses Mehrbetrages entweder nach dem Gewinnverteilungsschlüssel oder nach dem Verhältnis der Kapitalkonten entsprechend den besonderen Verhältnissen der jeweils in Betracht kommenden Gesellschaft zu beantworten. Ergeben sich in dieser Hinsicht keine besonderen Anhaltspunkte, so wird insoweit im allgemeinen die Aufteilung nach dem Gewinnverteilungsschlüssel vorzunehmen sein.

 

Fundstellen

Haufe-Index 649135

BGHZ, 42

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