Entscheidungsstichwort (Thema)
Fristlose Kündigung des Geschäftsführers
Leitsatz (redaktionell)
Die Frist zur Kündigung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund beginnt bei Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung spätestens, wenn alle Gesellschafter Kenntnis von den Kündigungstatsachen erlangt haben und endet zwei Wochen danach.
Fundstellen
Haufe-Index 714179 |
NJW 1980, 2411 |
ZIP 1980, 661 |
DNotZ 1981, 697 |
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