Entscheidungsstichwort (Thema)

Adäquate Kausalität nicht ausreichend für die Entstehung des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

 

Leitsatz (redaktionell)

Für das Entstehen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers ist es erforderlich, daß sich der Abschluß des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt. Es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit auf anderem Weg für den Erfolg adäquat kausal geworden ist.

 

Normenkette

BGB § 652 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

OLG Hamm (Entscheidung vom 12.03.1987; Aktenzeichen 18 U 157/86)

LG Dortmund (Entscheidung vom 26.02.1986; Aktenzeichen 6 O 607/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537905

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