Entscheidungsstichwort (Thema)
Adäquate Kausalität nicht ausreichend für die Entstehung des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers
Leitsatz (redaktionell)
Für das Entstehen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers ist es erforderlich, daß sich der Abschluß des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt. Es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit auf anderem Weg für den Erfolg adäquat kausal geworden ist.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Hamm (Entscheidung vom 12.03.1987; Aktenzeichen 18 U 157/86) |
LG Dortmund (Entscheidung vom 26.02.1986; Aktenzeichen 6 O 607/85) |
Fundstellen
Dokument-Index HI537905 |
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