Entscheidungsstichwort (Thema)
Gerichtliche Verwertung eines auf Vergleichsmieten gestützten Verkehrswertgutachtens ohne Benennung der Vergleichsobjekte und -preise
Leitsatz (redaktionell)
Ein Gericht darf einem Sachverständigengutachten nicht folgen, das im Rahmen der Ertragswertmethode zur Verkehrswertschätzung von Grundstücken auf Vergleichsmieten (Rohertrag) abstellt, ohne die Vergleichsobjekte und Vergleichspreise zu nennen (weil sich der Gutachter insoweit für schweigepflichtig hält).
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 11.11.1992; Aktenzeichen 9 U 81/92) |
LG Wuppertal (Entscheidung vom 27.02.1992; Aktenzeichen 17 O 102/85) |
Fundstellen
Haufe-Index 537978 |
BB 1994, 1173 |
NJW 1994, 2899 |
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