Entscheidungsstichwort (Thema)

Regeln des Beweises des ersten Anscheins bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Beweis des ersten Anscheins ist auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geboten, die wie Schutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll.

 

Orientierungssatz

Zitierungen: Fortführung BGH, 1984-05-08, VI ZR 296/82, VersR 1984, 775 und BGH, 1986-04-22, VI ZR 77/85, VersR 1986, 916.

 

Normenkette

ZPO § 286

 

Verfahrensgang

KG Berlin (Entscheidung vom 03.04.1992; Aktenzeichen 9 U 3269/91)

LG Berlin (Entscheidung vom 04.03.1991; Aktenzeichen 23 O 150/90)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542401

BB 1994, 891

NJW 1994, 945

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