Entscheidungsstichwort (Thema)
Regeln des Beweises des ersten Anscheins bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Leitsatz (redaktionell)
Der Beweis des ersten Anscheins ist auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geboten, die wie Schutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll.
Orientierungssatz
Zitierungen: Fortführung BGH, 1984-05-08, VI ZR 296/82, VersR 1984, 775 und BGH, 1986-04-22, VI ZR 77/85, VersR 1986, 916.
Normenkette
Verfahrensgang
KG Berlin (Entscheidung vom 03.04.1992; Aktenzeichen 9 U 3269/91) |
LG Berlin (Entscheidung vom 04.03.1991; Aktenzeichen 23 O 150/90) |
Fundstellen
Haufe-Index 542401 |
BB 1994, 891 |
NJW 1994, 945 |
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