Entscheidungsstichwort (Thema)

Wertsteigerung ererbten Vermögens durch Verringerung des Nießbrauchwerts während der Ehe im Zugewinnausgleich

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Wertsteigerung von Nachlaßvermögen, die während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Werts eines vom Erblasser angeordneten lebenslangen Nießbrauchs eintritt, unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich.

 

Orientierungssatz

1. Die Wertsteigerung, die ererbtes Vermögen durch allmähliches Absinken des Nießbrauchwerts während der Ehe erfährt, ist iSv BGB § 1374 Abs 2 Vermögen, das der Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes von Todes wegen erwirbt.

2. Zitierungen: Bestätigung OLG Koblenz, 1982-11-29, 13 UF 282/82, FamRZ 1983, 166, 168; vergleiche auch OLG Köln, 1989-03-30, 10 UF 234/88, FamRZ 1989, 1186, 1187.

 

Normenkette

BGB § 1374 Abs. 2

 

Verfahrensgang

OLG Stuttgart (Entscheidung vom 25.04.1989; Aktenzeichen 17 UF 370/88)

OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 20.07.1988; Aktenzeichen 23 F 1307/86)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538108

BGHZ, 8

BB 1990, 1376

NJW 1990, 1793

DNotZ 1991, 496

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