Entscheidungsstichwort (Thema)
Wertsteigerung ererbten Vermögens durch Verringerung des Nießbrauchwerts während der Ehe im Zugewinnausgleich
Leitsatz (redaktionell)
Die Wertsteigerung von Nachlaßvermögen, die während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Werts eines vom Erblasser angeordneten lebenslangen Nießbrauchs eintritt, unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich.
Orientierungssatz
1. Die Wertsteigerung, die ererbtes Vermögen durch allmähliches Absinken des Nießbrauchwerts während der Ehe erfährt, ist iSv BGB § 1374 Abs 2 Vermögen, das der Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes von Todes wegen erwirbt.
2. Zitierungen: Bestätigung OLG Koblenz, 1982-11-29, 13 UF 282/82, FamRZ 1983, 166, 168; vergleiche auch OLG Köln, 1989-03-30, 10 UF 234/88, FamRZ 1989, 1186, 1187.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Stuttgart (Entscheidung vom 25.04.1989; Aktenzeichen 17 UF 370/88) |
OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 20.07.1988; Aktenzeichen 23 F 1307/86) |
Fundstellen
Haufe-Index 538108 |
BGHZ, 8 |
BB 1990, 1376 |
NJW 1990, 1793 |
DNotZ 1991, 496 |
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